Freie Gärten
Vorwort
Sie interessieren sich für einen Kleingarten? Dann sollten Sie sich im Vorfeld über einige Dinge Gedanken machen, denn ein Kleingarten dient nicht nur zur Erholung.
Freie Gärten 06.03.2023
Freie Parzellen | m² | Laube | Sonstiges / Pacht |
---|---|---|---|
44 | 200 | Abriss | Wasser, Strom, 24 € |
70 | 395 | Abriss | Wasser, kein Strom, 48 € |
In unserem Verein befinden sich Parzellen mit unterschiedlichen Größen und mit verschiedener Ausstattung und es werden immer wieder Gärten altersbedingt abgegeben oder der Vorpächter möchte den Inhalt der Parzelle gegen ein kleines Entgelt verkaufen. Bitte fragen Sie hierzu bei Interesse einfach über das Kontaktformular oder per Telefon an. Strom- und Wasseranschluss liegen vorwiegend an den Parzellen an, bitte dies im Gespräch klären.
Die Parzelle wird verpachtet, dafür fällt einer jährlichen Pacht an. Weitere Kosten ist der jährliche Mitgliedsbeitrag, Außenzaunanlage, Versicherung (wenn gewünscht) und noch die verbrauchsabhängigen Kosten für Wasser und Strom.
Bei Bereitstellung für Strom und Wasser können Anschlussgebühren anfallen. Über den Beschluss der Mitglieder kann es zu weiteren Gebühren für Reparaturen / Erneuerungen in der Anlage in Form einer Umlage kommen. Diese ist pro Parzelle zu leisten.
Bei Interesse oder Fragen sprechen Sie bitte den Vorsitzenden unseres Vorstands Herrn Spornberger per E-Mail oder Telefon an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular! Die Lage der Gärten innerhalb der Anlage können Sie dem Lageplan entnehmen, den Sie auch ausdrucken können.
Der einmalige Kaufpreis für den Inhalt der Parzelle ist Verhandlungssache.
Voraussetzung für die Vergabe eines Gartens ist die Mitgliedschaft in unserem gemeinnützigen Kleingärtnerverein. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge und legt die regelmäßigen Arbeitseinsätze fest, in denen die Gemeinschaftsflächen, die Außenzaunanlage und anderes gepflegt und instandgesetzt werden. Diese Arbeiten (derzeit 6 Arbeitsstunden/Jahr) sind für die Mitglieder verpflichtend. Wer sich für einen Kleingarten interessiert, sollte deshalb neben der Liebe zu Pflanzen auch eine gewissen Hang zum Vereinsleben mitbringen!
Wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Das sieht unter Anderem vor, dass in jeder Parzelle eine kleingärtnerische Nutzung nachgewiesen wird. Auf etwa 1/3 der Fläche müssen unter anderem Obst und Gemüse für den eigenen Bedarf angebaut werden. Sie sollten sich immer bewusst sein, dass man als Verein die Gemeinnützigkeit verlieren kann und dann die Fläche an den jeweiligen Träger zurückgeht. Darüber hinaus gilt die aktuelle Satzung des Vereins, die Sie bei Abschluss eines Pachtvertrages ausgehändigt bekommen.
Die Heckenhöhen sollten 1,20 m am Zaun zum Weg und 1,80 m am Außenzaun der Anlage nicht überschreiten. Parktypische Gewächse gehören nicht in einen Kleingarten. Offensichtliche Verwilderung wie hohes Gras, Wildkräuter und Unkräuter, Schutthaufen in verpachteten Parzellen gefährden den Verein und alle seine Mitglieder.
Bauliche Veränderungen, das Aufstellen von größeren Spielgeräten und Schwimmbecken müssen schriftlich angezeigt und immer in Absprache mit den Vereinsvorsitzenden genehmigt werden. Dies immer auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG). Ruhestörender Lärm sollte in den vorgeschrieben Zeiten immer vermieden werden. Hunde sind in dem Bereich der Anlage immer an der Leine zu führen.
Der Vorstand führt in Abständen Kontrollgänge durch.