LSG Lößnig-Dölitz
Unserer Anlage liegt im Landschaftsschutzgebiet Lößnig – Dölitz. Hierzu zu Ihrer Information ein Auszug aus der Verordnung der Kreisfreien Stadt Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebiets „Lößnig-Dölitz“ (PDF zum Download) in der Kreisfreien Stadt Leipzig laut dem Beschluss Nr. III-313/00 der Ratsversammlung vom 14.06.2000.
§ 3 Schutzzweck – Auszug
Schutzzweck ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines vielfältig strukturierten Kulturlandschaftsausschnittes im Stadtgebiet Leipzig mit seiner besonderen Bedeutung als gesamtstädtischer Erholungsraum mit Vielfalt an Nutzungen und hohem Entwicklungspotenzial.
§ 4 Verbote – Auszug
(1) In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern, den Naturhaushalt schädigen, das Landschaftsbild, den Naturgenuss oder den besonderen Erholungswert beeinträchtigen oder auf andere Weise dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Bitte beachten Sie besonders nachfolgende Verbote:
3. die Beseitigung, Änderung oder Beeinträchtigung von fließenden oder stehenden Gewässern sowie Feuchtgebieten einschließlich Feuchtwiesen;
4. die Veränderung, Beschädigung oder Beseitigung wesentlicher naturnaher Landschaftsbestandteile, wie z. B. Auwaldreste, Kopfweiden-, Streuobst-, oder Röhrichtbestände, gebietsprägende Gehölzbestände, Hecken oder markante Einzelbäume;
5. das Befahren mit Fahrzeugen aller Art außerhalb für den Fahrverkehr zugelassener Straßen und Wege;
Weitere Informationen erfahren Sie über die folgenden Internetseiten:
- www.leipzig.de › aemter-und-behoerdengaenge › satzungen (PDF zum Download)
- www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/landschaftsplan/schutzgebietekarte
- www.nabu-leipzig.de
Wir möchten alle Pächter darauf hinweisen, dass das Fällen von Bäumen, das vollständige Entfernen von Hecken/Sträuchern immer mit der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen muss. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie noch weitere Fragen dazu haben.
Die Redaktion