Information der Stromgemeinschaft zum neuen Mess- und Eichgesetz
In den vergangenen Jahren wurde ein umfangreiches Gesetzgebungsverfahren betrieben,
welches das bisher geltende Eichrecht ab 1. Januar 2015 grundlegend reformiert. (MessEG)
Dies hat für uns als Kleingärtner die Folge, dass die Strom- und Wasserzähler geeicht sein müssen. Die Verwendung von ungeeichten Messgeräten stellt ein Ordnungswidrigkeit dar und zieht eine Bußgeld nach sich.
Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link der Webseite Sachsen.de
http://www.eichamt.sachsen.de/1395.htm
Die Mitarbeiter der verantwortlichen Stromgemeinschaft des KGV werden bis zum 30.04.2016 alle im Verein sich befindenden Stromzähler durch neue geeichte Geräte/Zähler ersetzen. Hierbei kommt es zu Abschaltungen und Stromschwankungen.
Sie können sich nach Rücksprache mit dem Vorstand Ihren alten Zähler im Vereinshaus auch abholen.